Wer sich einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld informieren. Denn schließlich geht es nicht nur um den Kaufpreis. Auch die Verkehrssicherheit und mögliche Folgekosten sollten nicht außer Acht gelassen werden. Aber wie entdeckt man als Laie versteckte Mängel?

Nicht alleine zum Autokauf gehen

Ob Gebrauchtwagenhändler, Automarkt oder privater Verkäufer: Es ist immer besser, nicht alleine zur Besichtigung eines Fahrzeugs zu gehen. Auch die Süddeutsche Zeitung rät Autokäufern zum Vier-Augen-Prinzip.

KFZ-Mechaniker bevorzugt

Am besten ist es natürlich, wenn Sie einen KFZ-Mechaniker im Bekanntenkreis haben. Wer täglich mit Autos zu tun hat, kennt die Schwächen. Wenn Sie mehrere KFZ-Profis in Ihrer Kontaktliste finden, empfiehlt es sich, nach deren Marken-Expertise zu fragen. Ein VW-Mechaniker beispielsweise kennt jede bekannte Altersschwäche an Passat, Polo und Golf. So kann er gezielt prüfen, ob bei diesen bestimmte Verschleißteile bereits ersetzt wurden.

Das Vier-Augen-Prinzip funktioniert auch bei Nicht-Experten

Sie kennen keinen KFZ-Mechaniker? Dann ist es trotzdem ratsam, nicht alleine zur Besichtigung des Wunschfahrzeugs zu gehen. Auch bei Nicht-Experten sehen vier Augen mehr als zwei. Das gilt natürlich auch für die Probefahrt. Denn manche Mängel kann man nicht sehen, sondern besser hören oder gar fühlen. Wenn der Motor rasselt, die Kupplung schleift und die Gangschaltung nur mit roher Gewalt den ersten Gang freigibt, dann ist erhöhte Vorsicht angesagt.

Rundum-Inspektion und Probefahrt

Lassen Sie sich auf keinen Fall davon abhalten, das Fahrzeug aus jeder Perspektive zu begutachten. Bei einem Verkäufer, der Ihnen den Blick unter die Motorhaube, in den Kofferraum oder unter das Fahrzeug verwehrt, sollten sofort Ihre Alarmlampen angehen. Brechen Sie die Verkaufsverhandlungen am besten gleich ab.

Auch eine Probefahrt ist bei Gebrauchtfahrzeugen Pflicht. Sofern das Auto abgemeldet ist und keine Versicherung besteht, sollten Sie auf dem Landratsamt ein vorübergehendes Kennzeichen beantragen, mit dem eine Probefahrt trotzdem möglich ist. Das Kennzeichen kann dann auch für die Überführungsfahrt nach Hause verwendet werden.